Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verkaufs- und Lieferbedingungen für gewerbliche Abnehmer
Alle unsere Angebote, Verkäufe und Lieferungen erfolgen aufgrund der nachstehenden Bedingungen, auch wenn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen ist; durch Auftragserteilung gelten sie als anerkannt. Abänderungen dieser Bedingung müssen in schriftlicher Form erfolgen. Mündliche oder telefonische Abmachungen, insbesondere solche mit unseren Reisevertretern und Außenbeamten, erhalten erst Rechtsgültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.
- PREISE
- Alle unsere Angebote, ob schriftlich, mündlich oder telefonisch, sind, wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, stets freibleibend.
- LIEFERUNG
- Lieferung an einem bestimmten Tag kann nur insoweit gewährleistet werden, als auch das Lieferwerk den gestellten Termin einhält und keine unvorhergesehenen Schwierigkeiten auftreten. Wegen verspäteter Lieferung steht dem Käufer weder ein Rücktrittsrecht vom Vertrag noch ein Recht auf Schadenersatz zu. Zwischenverkauf behalten wir uns vor. Für palettiert gelieferte Waren verrechnen wir jeweils einen Paletteneinsatz, den wir nach Rückstellung der Paletten auf unser Lager in einwandfreiem Zustand in voller Höhe vergüten. Palettenrückholungen durch unsere Lkw von der Bedarfsstelle des Kunden oder seinem Lager müssen wir gesondert verrechnen. Haben wir den Käufer verständigt, dass die bestellte Ware versand- bzw. abholbereit ist, so ist dieser verpflichtet, die Ware innerhalb von 14 Tagen ab Verständigung abzuholen bzw. liefern zu lassen. Erfolgt innerhalb dieses Zeitraumes keine Übernahme, sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers nach unserem Ermessen zu lagern und in Rechnung zu stellen. Die Zahlungsfristen werden dadurch nicht geändert. Verpackungsmaterial wird verrechnet und nur nach Maßgabe gesetzlicher Verpflichtungen von uns zurückgenommen. Für palettiert gelieferte Waren verrechnen wir Paletteneinsatz. Bei Rückgabe der Paletten in einwandfreiem Zustand wird der Einsatz, vermindert um das Entgelt für die Palettenabnützung bzw. um die Kosten der Palettenrückholung, vergütet.
- VERSAND
- Der Versand geschieht stets auf Gefahr des Käufers. Für rechtzeitige Ankunft der Sendung übernehmen wir keine Gewähr. Bei Bahnsendungen versteht sich der angegebene Preis ab Werk oder ab Lager, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Anschlussgleis- und Überstellungsgebühren sowie Standgelder, welche die Ware und ihre Übersendung betreffen, gehen zu Lasten des Käufers. Auch bei Frankolieferungen durch die Eisenbahn erfolgt der Versand unfrei mit dem Recht der Kürzung des Frachtbetrages an unserer Rechnung, sofern wir nicht selbst schon die Frachtvorlage in Abzug gebracht haben. Lieferung frei Baustelle bedeutet Lieferung ohne Abladen durch den Anlieferer unter der Voraussetzung einer befahrbaren Autostraße. Abladen bedeutet das Abstellen der Ware auf einer vom Empfänger vorzusehenden, geeigneten Lagerfläche direkt neben dem Lkw. Darüber hinausgehende Leistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Bezahlung.
- ZAHLUNG
- Falls nicht anders vereinbart, ist die Zahlung unserer Lieferung sofort nach Rechnungserhalt fällig. Zahlungen in Wechsel oder Schecks gelten erst mit der Einlösung als erfüllt. Einlangende Zahlungen werden unbeschadet eines etwa angegebenen Verwendungszweckes in erster Linie zur Abdeckung generell sofort fälliger Nebenkosten (Verzugs- und Wechseldiskontzinsen, Mahn-, Inkasso- und sonstige Spesen etc.) herangezogen. Verbleibende Restbeträge werden den ältesten Forderungen für Lieferungen oder Leistungen angerechnet. Skontierbare Rechnungen können nur dann als solche behandelt werden, wenn deren Begleichung innerhalb der gewährten Frist erfolgt, die vorgenommenen Abstriche den getroffenen Vereinbarungen entsprechen und keine sonstigen Fälligkeiten bestehen. Für den Fall des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Kunde, alle dem Vertragspartner entstehenden Kosten, Spesen und Barauslagen, aus welchem Titel auch immer sie resultieren und die diesem durch die Verfolgung seiner berechtigten Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis entstehen, insbesondere die tarifmäßigen Kosten der Einschaltung eines konzessionierten Inkassobüros, zu ersetzen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen, wie auf der Rechnung angegeben, verrechnet. Im Fall der Einleitung eines Gerichtsverfahrens wegen Zahlungsverzug, Geltendmachung des Kaufpreises, Ausgleich oder Konkurs etc. tritt für alle Einzelforderungen Terminverlust ein und werden sowohl die in den Rechnungen angesetzten als auch zur nachträglichen Gutschrift vereinbarten Rabatte, sonstige Nachlässe oder Vergütungen – ausgenommen Bahnfrachtvergütungen – ungültig.
- QUALITÄT
- Wir gewährleisten für die von uns gelieferten Produkte nur die den österreichischen Normvorschriften entsprechende Qualität. Zur Entscheidung über die Qualitätsbeschaffenheit der gelieferten Produkte sind Atteste der zuständigen behördlich anerkannten Prüfstellen heranzuziehen. Alle darüber hinausgehenden Ansprüche, insbesondere aufgrund von Verarbeitungsmängeln, unsachgemäße Lagerung etc. sind ausgeschlossen.
- BEANSTANDUNGEN
- Beanstandungen irgendwelcher Art können nur berücksichtigt werden, wenn sie bei Warenübernahme, jedoch spätestens 24 Stunden nach Ankunft der Sendung an deren Bestimmungsort, uns zur Kenntnis gebracht und – bei Bahnsendungen amtlich – bestätigt werden. Auch im Fall einer Beanstandung ist der Käufer verpflichtet, die Ware zunächst anzunehmen, sachgemäß abzuladen und zu lagern. Voraussetzung für die Beanstandung ist, dass sich die Ware noch am Ort und im Zustand der Anlieferung befindet. Bei begründeter Beanstandung kommt eine Minderung des Kaufpreises, eine Wandlung des Vertrages oder Ersatzlieferung in Frage. Schadenersatzansprüche des Käufers darüber hinaus sind ausgeschlossen. Ausladekosten, Fuhr- und Lagerungslöhne werden dem Käufer zu den Selbstkosten anteilig nur dann ersetzt, wenn die Ware nachweislich mindestens 10 % vertragswidrig geliefert worden ist. Die Ware muss zur Besichtigung bereitgehalten werden. Bei Beurteilung der Beschaffenheit ist die Lieferung in ihrer Gesamtheit maßgebend.
- UMTAUSCH
- Rücknahme bzw. Umtausch ist generell nicht möglich. Für Rücksendungen bzw. Umtausch, die gesondert vereinbart wurden, verrechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % bis 20 % bzw. in jener Höhe, welche vom Werk, an welches Nichtlagerware zurückgeht, verlangt wird. Uns dadurch entstehende Transportkosten werden ebenfalls verrechnet – begründete Werksreklamationen oder Fehllieferungen unsererseits sind davon ausgeschlossen.
- BRUCHSCHADEN
- Der Versand erfolgt auf alle Fälle auf Gefahr des Bestellers, auch bei frachtfreier Lieferung. Bei Abholung durch den Käufer geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder einer Beschädigung zu Lasten des Bestellers vom Zeitpunkt der Bereitstellung der Ware. Versicherungen zur Abdeckung des Bruchrisikos können vom Käufer abgeschlossen werden.
- EIGENTUMSVORBEHALT
- Die gelieferten Waren bleiben bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Lieferung (Rechnungsbetrag zuzüglich allfälliger Zinsen, Spesen und Kosten) unser Eigentum. Für ein bestimmtes Bauvorhaben ausgeführte Lieferungen, auch wenn diese abschnittsweise bestellt, ausgeliefert und in Rechnung gestellt worden sind, gelten als einheitlicher Auftrag. Hierbei erlischt unser Eigentumsvorbehalt bei sämtlichen Waren erst dann, wenn alle unsere Forderungen aus dieser einheitlichen Lieferung beglichen sind. Unser Kunde tritt uns schon jetzt seine Forderung gegen Dritte, soweit diese durch Weiterveräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entsteht, bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche gegen ihn sicherheitshalber ab. Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Sachen steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu, und zwar im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Sachen im Zeitpunkt der Verbindung bzw. Vermischung. Wird die so geschaffene Sache weiterveräußert, tritt unser Kunde uns den aliquoten Kaufpreis aus der Weiterveräußerung im Sinne der vorhergehenden Bestimmungen ab. Wird die Vorbehaltsware im Rahmen eines Werksvertrages derart verarbeitet, dass ein Dritter Eigentum erwirbt, tritt uns unser Kunde im Sinne der vorhergehenden Bestimmungen seinen Anspruch auf den aliquoten Werkslohn ab. Sämtliche Abtretungen erfolgen sicherungshalber.
- GERICHTSSTAND
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist Kufstein.
- ERFÜLLUNGSORT
- Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Silz.
Verkaufs- und Lieferbedingungen für Letztverbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes
VORBEMERKUNG
Alle unsere Angebote, Verkäufe und Lieferungen erfolgen aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Abänderungen dieser Bedingungen müssen in schriftlicher Form erfolgen. Bei mündlichen oder telefonischen Abmachungen mit unseren Mitarbeitern, die weder im Anbot noch in unserer Auftragsbestätigung aufscheinen, ist unser Kunde verpflichtet, uns hierüber vor Lieferung zu informieren, worauf wir berechtigt sind, entweder diese mündlichen oder telefonischen Abmachungen zu akzeptieren oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass irgendwelche Ansprüche aus dem Vertragsrücktritt geltend gemacht werden können. Allfällige technische Beratung durch unsere Mitarbeiter erfolgen nach bestem Wissen aufgrund der technischen Unterlagen der Erzeugerwerke.
- PREISE
- Alle unsere Preise laut schriftlichem, mündlichem oder telefonischem Offert sind freibleibend. An die genannten Preise sind wir durch 2 Monate ab Vertragsabschluss gebunden. Preiserhöhungen vom Vorlieferanten, bedingt durch Erhöhung von Rohmaterialkosten, Energiekosten, Kollektivvertragslöhne etc. müssen wir ab dem Tag des Inkrafttretens weiterverrechnen.
- LIEFERUNG
- Die vereinbarte Lieferzeit ist mangels ausdrücklich gegenteiliger Vereinbarung nur als annähernd zu betrachten. Wird diese Lieferzeit um mehr als eine Woche überschritten, so hat unser Kunde das Recht, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach Ablauf dieser Frist vom Vertrag zurückzutreten oder Erfüllung zu verlangen. Bei Lieferverzug steht unserem Kunden das Recht nicht zu, Schadenersatz zu verlangen, wenn wir oder unsere Organe leicht fahrlässig gehandelt haben. Verpackungsmaterial wird verrechnet und nicht zurückgenommen, bzw. nur nach Maßgabe gesetzlicher Verpflichtungen von uns zurückgenommen. Für palettiert gelieferte Waren verrechnen wir Paletteneinsatz. Bei Rückgabe der Paletten in einwandfreiem Zustand wird der Einsatz, vermindert um das Entgelt für die Palettenabnützung bzw. um die Kosten der Palettenrückholung, vergütet.
- VERSAND
- Der Versand geschieht stets auf Gefahr des Käufers. Für rechtzeitige Ankunft der Sendungen übernehmen wir keine Gewähr. Bei Bahnsendungen versteht sich der angegebene Preis ab Werk oder ab Lager, sofern nicht anderes vereinbart wurde, Anschlussgleis- und Überstellungsgebühren sowie Standgelder, welche die Ware und ihre Übersendung betreffen, gehen zu Lasten des Käufers. Auch bei Frankolieferungen durch die Eisenbahn erfolgt der Versand unfrei mit dem Recht der Kürzung des Frachtbetrages an unserer Rechnung, sofern wir nicht selbst schon die Frachtvorlage in Abzug gebracht haben. Wenn wir die Auslieferung zur Baustelle übernommen haben, ist vorausgesetzt, dass die Anfahrwege für schwere Lkw befahrbar sind. Alle entstehenden Mehrkosten für Umladeschäden und Abladeverzögerungen durch für schwere Lkw nicht befahrbare Anfahrwege gehen zu Lasten unseres Kunden. Haben wir den Käufer verständigt, dass die bestellte Ware versand- bzw. abholbereit ist, so ist dieser verpflichtet, die Ware innerhalb von 14 Tagen ab Verständigung abzuholen bzw. liefern zu lassen. Erfolgt innerhalb dieses Zeitraumes keine Übernahme, sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers nach unserem Ermessen zu lagern und in Rechnung zu stellen. Die Zahlungsfristen werden dadurch nicht geändert. Abladen bedeutet das Abstellen der Ware auf einer vom Empfänger vorzusehenden, geeigneten Lagerfläche direkt neben dem Lkw. Darüber hinausgehende Leistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Bezahlung.
- ZAHLUNG
- Falls nicht anders vereinbart, ist die Zahlung unserer Lieferung sofort nach Rechnungserhalt fällig. Zahlungen in Wechsel oder Schecks gelten erst mit der Einlösung als erfüllt. Einlangende Zahlungen werden unbeschadet eines etwa angegebenen Verwendungszweckes in erster Linie zur Abdeckung generell sofort fälliger Nebenkosten (Verzugs- und Wechseldiskontzinsen, Mahn-, Inkasso- und sonstige Spesen etc.) herangezogen. Verbleibende Restbeträge werden den ältesten Forderungen für Lieferungen oder Leistungen angerechnet. Skontierbare Rechnungen können nur dann als solche behandelt werden, wenn deren Begleichung innerhalb der gewährten Frist erfolgt, die vorgenommenen Abstriche den getroffenen Vereinbarungen entsprechen und keine sonstigen Fälligkeiten bestehen. Für den Fall des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Kunde, alle dem Vertragspartner entstehenden Kosten, Spesen und Barauslagen, aus welchem Titel auch immer sie resultieren und die diesem durch die Verfolgung seiner berechtigten Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis entstehen, insbesondere die tarifmäßigen Kosten der Einschaltung eines konzessionierten Inkassobüros, zu ersetzen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen, wie auf der Rechnung angegeben, verrechnet. Im Fall der Einleitung eines Gerichtsverfahrens wegen Zahlungsverzug, Geltendmachung des Kaufpreises, Ausgleich oder Konkurs etc. tritt für alle Einzelforderungen Terminverlust ein und werden sowohl die in den Rechnungen angesetzten als auch zur nachträglichen Gutschrift vereinbarten Rabatte, sonstige Nachlässe oder Vergütungen – ausgenommen Bahnfrachtvergütungen – ungültig.
- QUALITÄT, GEWÄHRLEISTUNG UND SCHADENERSATZ
- Wir gewährleisten für die von uns gelieferten Produkte nur die den österreichischen Normvorschriften entsprechende Qualität. Zur Entscheidung über die Qualitätsbeschaffenheit der gelieferten Produkte sind Atteste der zuständigen behördlich anerkannten Prüfstellen heranzuziehen. Alle darüber hinausgehenden Ansprüche, insbesondere aufgrund von Verarbeitungsmängeln, unsachgemäßer Lieferung etc., sind ausgeschlossen. Wenn wir gesetzlichen Bestimmungen nach gewährleistungspflichtig sind, können wir uns von den Ansprüchen unseres Kunden auf Aufhebung des Vertrages oder auf angemessene Preisminderung dadurch befreien, dass wir in angemessener Frist die mangelhafte Sache gegen mängelfreie austauschen. Unser Kunde ist nicht berechtigt, gegen uns wegen Fehllieferung, Qualitätsmängel, Lieferverzug, Vertragsrücktritt und dgl. Schadenersatzansprüche geltend zu machen, es sei denn, dass wir für eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Schadens einzustehen haben.
- BEANSTANDUNGEN
- Beanstandungen irgendwelcher Art können nur berücksichtigt werden, wenn sie bei Warenübernahme, jedoch spätestens 24 Stunden nach Ankunft der Sendung an deren Bestimmungsort, uns zur Kenntnis gebracht und – Bahnsendungen amtlich – bestätigt werden. Auch im Fall einer Beanstandung ist der Käufer verpflichtet, die Ware zunächst anzunehmen, sachgemäß abzuladen und zu lagern. Voraussetzung für die Beanstandung ist, dass sich die Ware noch am Ort und im Zustand der Anlieferung befindet. Bei begründeter Beanstandung kommt eine Minderung des Kaufpreises, eine Wandlung des Vertrages oder Ersatzlieferung in Frage. Schadenersatzansprüche des Käufers darüber hinaus sind ausgeschlossen. Ausladekosten, Fuhr- und Lagerungslöhne werden dem Käufer zu den Selbstkosten anteilig nur dann ersetzt, wenn die Ware nachweislich mindestens 10 % vertragswidrig geliefert worden ist. Die Ware muss zur Besichtigung bereitgehalten werden. Bei Beurteilung der Beschaffenheit ist die Lieferung in ihrer Gesamtheit maßgebend.
- RÜCKSENDUNG UND UMTAUSCH
- Rücknahme bzw. Umtausch ist generell nicht möglich. Für Rücksendungen bzw. Umtausch, die gesondert vereinbart wurden, verrechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % bis 20 % bzw. in jener Höhe, welche vom Werk, an welches Nichtlagerware zurückgeht, verlangt wird. Uns dadurch entstehende Transportkosten werden ebenfalls verrechnet – begründete Werksreklamationen oder Fehllieferungen unsererseits sind davon ausgeschlossen.
- BRUCHSCHADEN
- Der Versand erfolgt auf alle Fälle auf Gefahr des Bestellers, auch bei frachtfreier Lieferung. Bei Abholung durch den Käufer geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder einer Beschädigung zu Lasten des Bestellers vom Zeitpunkt der Bereitstellung der Ware. Versicherungen zur Abdeckung des Bruchrisikos können vom Kunden abgeschlossen werden.
- EIGENTUMSVORBEHALT
- Die gelieferten Waren bleiben bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen, wie Rechnungsbetrag zuzüglich allfälliger Zinsen und Spesen, unser Eigentum. Dieser Eigentumsvorbehalt wird dahingehend bestimmt, dass Lieferungen, die für ein konkretes Bauvorhaben abschnittsweise ausgeführt und abgerechnet werden, als ein einheitliches Geschäft gelten; in diesem Fall erlischt unser Eigentumsvorbehalt an sämtlichen gelieferten Waren erst dann, wenn alle unsere Forderungen aus diesem einheitlichen Geschäft beglichen sind. Bei Zahlungsverzug unseres Kunden sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren einzuziehen, ohne damit vom Vertrag zurückzutreten.
- RÜCKTRITTSRECHT
- Hat unser Kunde seine Vertragserklärung weder in unseren Geschäftsräumen noch in einem von uns für geschäftliche Zwecke auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er vom Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten, wenn er dies bis spätestens 1 Woche nach Zustandekommen des Vertrages oder Vertragsantrages erklärt. Ein Rücktritt steht dem Kunden nicht zu, wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit uns angebahnt hat. Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn unser Kunde zahlungsunfähig wird.
- GERICHTSSTAND
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist Kufstein.
- ERFÜLLUNGSORT
- Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Silz.